Prof. Dr. Lahl
| Prof. Dr. habil. Uwe Lahl © Universität Oldenburg |
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Prof. Dr. habil. Uwe Lahl ist Chemiker und habilitierte sich 2003 an der Technischen Universität Darmstadt. 2004 wurde er Privatdozent und erhielt die Venia legendi für die Fachgebiete Immissionsschutz und Abfallwirtschaft. 2008 wurde er zum außerplanmäßigen Professor an der TU Darmstadt berufen. Seine weiteren beruflichen Stationen:
- Ministerialdirektor im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Leiter der Abteilung Umwelt und Gesundheit, Immissionsschutz, Anlagensicherheit und Verkehr, Chemikaliensicherheit (2001-2009)
- Geschäftsführer der BZL Kommunikation und Projektsteuerung GmbH (1994-2001)
- Geschäftsführer der ITU Ingenieurgemeinschaft Technischer Umweltschutz GmbH, Berlin/Saarbrücken (1996-1997)
- Land Bremen: Staatsrat beim Senator für Umweltschutz und Stadtentwicklung (1992- 1994)
- Stadt Bielefeld: Beigeordneter für die Ressorts Umweltschutz und Gesundheit; in dieser Zeit Geschäftsführer der MVA Bielefeld-Herford GmbH und des Zweckverbandes Bielefeld-Herford (1986-1991)
- Fraktion DIE GRÜNEN im Bundestag, Bonn (1983-1985)
- Bremer Umweltinstitut für die Analyse und Bewertung von Schadstoffen (1981-1983)
- Universität Bremen (1979-1983)
Ministerialdirektor a.D. Uwe Lahl war von Mai 2001 bis November 2009 Leiter der Abteilung Umwelt und Gesundheit, Immissionsschutz, Anlagensicherheit und Verkehr, Chemikaliensicherheit im Bundesumweltministerium. In diesem Zeitraum wurden unter seiner Verantwortung eine Reihe von Rechtsetzungen im Umweltbereich vorgenommen, so etwa die Novellierung der TA Luft 2003.
Im Rahmen verschiedener Novellierungen wurde das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) modernisiert und mit der europäischen Rechtslage abgeglichen. Zu den Ergänzungen gehört u.a. der Lärmschutz bzw. die Lärmminderungsplanung. Im Lärmbereich war auch das Fluglärmgesetz auf einen modernen Stand zu bringen und mit einem untergesetzlichen Regelwerk zu versehen.
Im untergesetzlichen Bereich des BImSchG wurden in dieser Zeit sehr viele Verordnungen novelliert oder neu geschaffen. Hierzu gehörte die Luftreinhalteplanung, die Störfallregelungen oder Verschärfungen im Anlagenzulassungsrecht (z.B. 13. und 17. BImSchV), aber auch die Verordnung, die die Einführung von Umweltzonen in Städten regelt.
Zu den großen Konfliktpunkten gehörte auch ein neu zu schaffender Rechtsbereich, der das Thema Biokraftstoffe neu regelt.
Im Stoffrecht war das Chemikaliengesetz anzupassen und um das Thema „Biozidzulassungen“ zu ergänzen. Weitere Handlungsfelder waren das Arzneimittel- und das Pflanzenschutzmittelzulassungsrecht.
Auf europäischer Ebene waren Tätigkeitsfelder
- das neue europäische Stoffrecht REACH
- Klimaschutz und Mobilität, EE-Richtlinie,
- der Konflikt um Euro 6/VI im Verkehrssektor und die Einführung des Partikelfilters,
- das neue europäische Anlagenzulassungsrecht (IED-Richtlinie)
International wurden in seinem Verantwortungsbereich verschiedene Konventionen betreut, so
- das Montrealer Protokoll
- die PIC-Konvention
- die POP-Konvention