16. Juli 2021
Am 13. Juli 2021 wurden die Neufassung der TRBA 213 Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen und die Ergänzung und Änderung der TRBA 214 Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen im Gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht. Beide stehen auf der Webseite der BAUA zum Download zur Verfügung. Dr. Zeschmar-Lahl hat als Mitglied des ABAS-Unterausschuss 2 und dessen Arbeitskreis Abfallwirtschaft an der Weiterentwicklung der beiden Technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe mitgewirkt.
Neufassung der TRBA 213 „Abfallsammlung: Schutzmaßnahmen“
Die bestehenden TRBA 213 wurde grundlegend überarbeitet und als Neufassung veröffentlicht. Sie gilt für Tätigkeiten bei der Abfallsammlung, die mit einer Exposition gegenüber Biostoffen einhergehen können, und beschreibt Schutzmaßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsgefährdung der Beschäftigten. Ergänzend zum Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen wurde ein Abschnitt zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge eingefügt.
Fundstelle: GMBl. Nr. 41 vom 13. Juli 2021, S. 900-907.
Ergänzungen und Änderungen zur TRBA 214 „Anlagen zur Behandlung und Verwertung von Abfällen“
Die bestehende TRBA 214 wurde insbesondere um den Abschnitt 6 Arbeitsmedizinische Vorsorge und den Anhang 3 Schutzmaßnahmen bei der Verbrennung von Abfällen der Schlüsselnummer 18 01 03*, die bei der Versorgung von Patienten mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 anfallen, ergänzt.
Fundstelle: GMBl. Nr. 41 vom 13. Juli 2021, S. 907-911.