April 2019 

Die Europäische Kommission verfolgt in ihrem 7. Umweltprogramm u.a. wesentliche Ziele beim Umgang mit Stoffen und Materialien, die unter den Schlagworten „non-toxic environment“ und „circular economy“ bekannt sind. Diese Zielbereiche weisen beim Abfall-, Chemikalien- und Produktrecht zahlreiche Schnittstellen auf. So kann es hier zu Zielkonflikten kommen, u.a. hinsichtlich der Einstufung von Abfällen in Analogie zu Chemikalien wie auch an der Grenze vom Abfall zum Sekundärrohstoff, der zu Produkten weiterverarbeitet wird. Wir untersuchen, ausgehend von Fragestellungen und Erfahrungen aus der Praxis, wie sich diese Zielkonflikte entschärfen oder lösen lassen. So ist es u.E. erforderlich, den Akteuren der Abfallwirtschaft wesentlich mehr Informationen über die Zusammensetzung gebrauchter Produkte als bisher zur Verfügung zu stellen; dies sollte nicht nur gefährliche Stoffe, sondern generell störende ebenso wie wertgebende Materialien umfassen. Beseitigungswege wie auch der gesamte Umgang mit Abfällen folgen in der Abfallwirtschaft weitgehend Risikobetrachtungen – eine 1:1-Übertragung gefährlichkeitsbezogener Einstufungen aus dem Chemikalien- und Produktbereich in die Abfallwirtschaft wäre für das Erreichen der Ziele der Kommission kontraproduktiv. Im Fall belasteter Sekundärrohstoffe lässt sich in einzelnen Fällen deren Eintrag in Produkte vertreten; dazu bedarf es aber einer Risikobetrachtung, die insbesondere physikalisch-chemische Faktoren, Gebrauchsmuster und kontrollierbare Rückführwege umfasst. Insbesondere für Kunststoffe sind neue europaweite Abfallende-Regelungen nötig. International anerkannte Altkunststoff-Sortenlisten sind eine wichtige Bedingung für eine deutliche Steigerung deren stofflicher Verwertung.

  • Henning Friege, Beate Kummer, Klaus-Günter Steinhäuser, Joachim Wuttke und Barbara Zeschmar-Lahl: Umgang mit Schnittstellen zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht. AbfallR 2, 66-82, 2019: 
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